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Die Geschichte der Podologie

Die Geschichte der Podologie

Im Altertum und in der Antike nahm die Pflege der Füße einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Menschen waren stärker noch als heute auf ihre „Gehwerkzeuge“ angewiesen und der Fuß war einer stärkeren Belastung durch barfuß laufen oder dem Tragen einer losen Sandale ausgesetzt. Fußkrankheiten, die durch Infektionen ausgelöst wurden waren daher keine Seltenheit. Leider gab es bei eitrigen und entzündlichen „Fußübeln“ keine antibiotische Behandlungsmöglichkeit, so dass eine darauffolgende Blutvergiftung, Ulzeration oder Ähnliches nicht selten war.

 

Festes Schuhwerk, wie wir es heute kennen, gewann erst zu einem späteren Zeitpunkt an Bedeutung und somit entstanden wiederum andere Fußprobleme wie zum Beispiel Druckstellen und Hühneraugen.

 

Im Mittelalter übernahm der Bader oder Barbier und Bartscherer die Fußpflege, verbunden mit Haare- und Bartschneiden, sowie mit der „niederen“ Chirurgie. Ihm war somit erlaubt sich um Knochenbrüche, Verrenkungen, frische Wunden, Aderlass und Zahnschmerzen zu kümmern. Ausgeübt wurden die Tätigkeiten meist im „Umherziehen“, manchmal auch in Badestuben, selten in geeigneten Räumlichkeiten. Eigene Praxen gab es nicht.

 

Die Kombination aus Behandlung der Füße und der Zähne blieb in dieser Form sehr lange erhalten. Zu den Fähigkeiten eines Baders zählte auch die Schmiedekunst, so dass sie ihre eigenen Instrumente anfertigen konnten. Schmerzhafte eingewachsene Fußnägel wurden zu dieser Zeit nicht selten mit dem Glüheisen behandelt. Nach dem Entfernen des Nagels wurde so das Wiederwachsen verhindert. Bis weit in das 18. Jahrhundert waren die Bader die einzig erreichbaren ärztlichen Helfer der einfachen Bevölkerung. So waren sie „Hühneraugenoperateure“ und „Zahnmediziner“ in einer Person.

 

Erst Mitte des 19. Jahrhunderts trennten sich beide Fachrichtungen zu eigenständigen Berufen, die Tätigkeit des Fußpflegers wurde den Friseuren zugeordnet. Dennoch etablierten sich in dieser Zeit die ersten selbständigen Fußpflegepraxen.

 

Für sie gab es keine separate Berufsordnung und keine Ausbildungsvorschriften, es reichte in die zuständige Friseurinnung einzutreten. Aus der Notwendigkeit heraus einen eigenen Beruf zu erhalten bildeten sich Berufsverbände für Fußpflege.

 

Vor 60 Jahren gründet sich der Zentralverband der medizinischen Fußpfleger Deutschlands e.V. Vor 30 Jahren entstand die erste Berufsfachschule für Fußpflege (Podologie) in Braunschweig. Erst 2002 tritt das Podologengesetz in Kraft, es regelt erstmalig einheitlich den Beruf des Podologen und seine Tätigkeitsfelder. Der moderne Beruf des Podologen erfordert eine fundierte Ausbildung, die während einer zweijährigen Vollzeitschule erworben wird. Der Podologe ist somit in der Lage, gerade bei Personen eine fachgerechte Fußbehandlung durchzuführen, die zur sog. Patienten- Risikogruppe gehören, wie z.B. Diabetiker, Bluter, Patienten mit Durchblutungsstörungen und/oder Neuropathien.

 

Für diese Patienten könnte eine falsche Selbst- oder Fremdbehandlung erheblichen Schaden bedeuten. Infektionen oder gar Amputationen wären nicht auszuschließen.

Das Berufsbild des Podologen

Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.

 

Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Physiotherapeut, arbeitet mit Pflegediensten und betreuenden Personen zusammen. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.

 

Als Angehöriger eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund seines spezifischen Wissens, ist der Podologe in der Lage, besonders bei Risikopatienten, wie Diabetikern, Antikoagulierten oder Patienten mit Gefäßerkrankungen bzw. Nervenschädigungen am Fuß, im Rahmen der Fußbehandlung tätig zu werden. Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter Anwendung spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in Waren- und Materialkunde, Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie etc. erforderlich machen. Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in eigener Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am Fuß, Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei Fußproblemen.

 

Durch diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird der Unterschied zur kosmetischen Fußpflege sehr deutlich. 

Sektoraler Heilpraktiker (SHP) Podologie

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes


Die Podologische Therapie stellt eine Heilkunde dar. Patienten mit medizinischen Beschwerdebildern (z.B. eingewachsener Zehennagel, Nagelpilz) dürfen ohne SHP nicht ohne ärztliche Diagnostik (Arztvorbehalt) behandelt werden.

 

Sektorale Heilpraktiker sind befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln.

 

Rezepte selber ausstellen


Als SHP dürfen Sie Rezepte über nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Behandlungsgebiet der Podologie verordnen.

 

SHP-Leistungen sind Privatleistungen! Im Zusammenhang mit den Erkrankungen am Fuß und deren Diagnostik werden diese privat in Rechnung gestellt.

 

Umsatzsteuerbefreiung


Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet die Diagnostik und somit die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne therapeutische Zwecke bleiben weiterhin umsatzsteuerpflichtig.